Verbraucherschützer warnen auch bei Spenden vor so genannten Haustürgeschäften, also vor dem Vertragabschluss in der Öffentlichkeit bzw. an der Haustür.

So mancher Bürger lässt sich nämlich von geschickten Spendenwerbern psychologisch „in die Ecke drängen“ und vorschnell zu milden Gaben überreden. Seriöse Spendenorganisationen setzen daher die Haustürwerbung nicht oder nur in Ausnahmefällen ein. Unaufgeforderte Telefonanrufe sind sogar ganz verboten.

Besonders problematisch ist, dass sich Fördermitgliedschaften, die an der Haustür abschlossen werden, nicht so einfach rückgängig machen lassen. Für eine Kündigung gelten die vertraglichen Bindungen, denen der Spender mit seiner Unterschrift zugestimmt hat. Das gesetzliche Rücktritts- und Widerrufsrecht greift in diesen Fällen nicht. Allerdings kann die Spendenorganisation freiwillig einen Vertragsrücktritt innerhalb von 14 Tagen einräumen.

Wer also überraschend zu Hause Besuch bekommt oder auf der Straße angesprochen wird, sollte sich zunächst Informationsmaterial aushändigen lassen und seinen Spendenentschluss eine Nacht überschlafen. Vor allem bei Waren, die angeblich von blinden und behinderten Menschen hergestellt wurden, gibt es immer wieder Betrugsversuche. Verkäufer von Blindenwaren brauchen einen Blindenwarenvertriebsausweis, den man sich zeigen lassen sollte.

Vorsicht Haustürgeschäfte