Seit Jahren leidet die öffentliche Kulturförderung unter den chronisch knappen Staatsfinanzen. Private Spenden schließen so manche Lücke.
Wie viel Kultur wollen wir uns leisten? Während viele große Einrichtungen trotz knapper werdender Budgets überleben können, ist beispielsweise die Existenz kleiner Theatergruppen und Kunstprojekte ständig bedroht. In einem Abwägungsprozess zwischen unterschiedlichen Interessen schrumpft der Kulturetat in den Haushalten von Bund, Ländern und Kommunen. Denn Museen, Bibliotheken, Opernhäuser und Filmgruppen scheinen auf den ersten Blick nicht zwingend erforderlich und sind zudem fortlaufend auf Subventionen angewiesen.
Viele Operntickets in Deutschland werden mit 100 bis 200 Euro aus öffentlichen Mitteln bezuschusst – und so mancher Museumseintritt müsste kostendeckend 50 Euro oder mehr kosten.
Gegen die geistige Verarmung der kulturellen Landschaft haben sich viele Fördervereine gegründet, um die Quantität und Qualität der Angebote zu sichern. Sofern die Vereine bzw. die Kulturinstitutionen selbst gemeinnützig wirtschaften, werden sie von den Finanzbehörden steuerrechtlich bevorzugt behandelt. Private Spenden lassen sich daher in der Regel von der Einkommensteuer absetzen.
Steuerbegünstigte Spenden für den Karneval
Der Kulturförderung zuzurechnen sind auch die meisten der mehr als 3000 deutschen Karnevalsvereine in Deutschland. Was manche Jecken nicht wissen: Ohne eine finanzielle Beteiligung von Unternehmen und privaten Spendern ließen sich die aufwändigen Veranstaltungen – vor allem in den rheinischen Karnevalshochburgen – kaum bezahlen. Da trifft es sich gut, dass die Spenden steuerlich absetzbar sind.
In der Regel gelten Karnevals- bzw. Faschingsvereine als gemeinnützig, da sie der „Brauchtumspflege“ dienen. Wer die Vereine mit Geld- oder Sachspenden unterstützt, indem er beispielsweise die Kamelle zur Verfügung stellt, die tonnenweise unter das Publikum geworfen wird, kann dies beim Finanzamt als Spende deklarieren. Anders ist die Situation bei den Mitgliedsbeiträgen für Karnevalsvereine: Da die Mitgliedschaft offiziell als persönliches Freizeitvergnügen eingestuft wird, sind die Beiträge nicht absetzbar.