Nach deutschem Recht gibt es für Spenden nur im Ausnahmefall ein gesetzliches Widerrufs- bzw. Rücktrittsrecht.
Beispielsweise ist bei Spenden über 40 Euro, die telefonisch oder online vereinbart wurden, meist ein Widerruf innerhalb von zwei Wochen möglich. Dergleichen gilt leider nicht für so genannte Fördermitgliedschaften, bei denen sich der Spender zur regelmäßigen Überweisung bestimmter Summen verpflichtet: Einmal unterschrieben, lässt sich solch ein Vertrag nur im Rahmen der jeweiligen Vertragsbedingungen und Fristen wieder kündigen. Es existiert also kein automatisches 14-tägiges Rücktrittsrecht, wie es sonst bei Haustürgeschäften gesetzlich vorgeschrieben ist – auch dann nicht, wenn die Fördermitgliedschaft tatsächlich „an der Haustür“ abgeschlossen wurde.
Allerdings räumen viele seriöse Organisationen freiwillig ein Rücktrittsrecht ein. Auf jeden Fall sollte man diesen Punkt klären, bevor man sich eventuell leichtfertig zu einer teuren Fördermitgliedschaft bereit erklärt bzw. eine Einzugsermächtigung erteilt.
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