Unsere Schulen brauchen Unterstützung – personell und finanziell. Immer wenn der Schuletat an seine engen Grenzen stößt, wenn besondere Lehr- und Lernmittel angeschafft oder benachteiligte Kinder unterstützt werden sollen, kommt die Hilfe von Spendern und Sponsoren sehr gelegen. Damit Ihre Geld- oder Sachspenden den richtigen Weg nehmen, haben wir diesen kleinen Ratgeber verfasst. Er versteht sich nicht als verbindliche juristische Beratung, sondern als Sammlung von nützlichen Tipps.
Sind Spenden immer erlaubt?
In Deutschland darf grundsätzlich jedermann Spenden annehmen, sofern sich alle Seiten an die Buchstaben des Bürgerlichen Gesetzbuches halten. Dabei zählt alles als Spende, was freiwillig und ohne Wunsch nach Gegenleistung gegeben wird. Wer dagegen eine Geld- oder Sachleistung an bestimmte Voraussetzungen knüpft, überschreitet eventuell die Grenze zum „Sponsoring“. Das Sponsoring ist beispielsweise bei manchen Firmen beliebt, die für sich selbst Werbung machen wollen und eine Refinanzierung ihrer Investition wünschen.

In einigen wenigen Bundesländern bestehen zudem sogenannte Sammlungsgesetze, die einen rechtlichen Rahmen abstecken und Betrügereien verhindern sollen. Die „übliche“ private Spende an eine Schule ist davon aber nicht wesentlich berührt. Schulen freuen sich in der Regel über Spenden und dürfen diese auch annehmen! Am einfachsten geht dies über den kleinen Umweg eines Fördervereins. Bei Spenden direkt an die Schule ist der Ablauf etwas komplizierter und kann im Einzelfall sogar Probleme bereiten (siehe unten).
In freien Schulen (wie Waldorfschulen, Montessori-Schulen oder Ersatzschulen in kirchlicher Trägerschaft) kommt Spenden eine Schlüsselstellung zu. Diese freiwilligen Beiträge helfen unter anderem, soziale Härten abzumildern, den staatlichen Finanzausgleich zu ergänzen oder Schulgelder zu vermeiden.
Schnell und einfach: Spenden an den Förderverein
An den deutschen Schulen engagieren sich schätzungsweise 20.000 Fördervereine, in denen sich Eltern, Ehemalige, Lehrkräfte und eventuell weitere Personen zusammengeschlossen haben. In ihren Satzungen definieren diese Vereine ihren eigenen Daseinszweck – der im Kern darin besteht, den Unterrichtsbetrieb und das Schulleben auf jede erdenkliche Weise zu unterstützen. Die Fördervereine wissen, wofür gerade Geld gebraucht wird, nehmen selbstverständlich Spenden entgegen und verwenden sie für die gedachten Aufgaben. Hier ist eine Spende normalerweise sehr gut aufgehoben.
Besonders gerne gesehen sind freie Geldspenden ohne Zweckbindung, da sie sich flexibel einsetzen lassen.
Gemeinnützig = Steuern sparend
Die allermeisten Schulfördervereine sind als „gemeinnützig“ anerkannt. Dies ist eine Einstufung, die die deutschen Finanzbehörden auf Antrag vergeben. Gemeinnützige Vereine bieten Spendern einen großen Vorteil: sie können Spendenbescheinigungen ausstellen – und die Spenden lassen sich später steuermindernd als Sonderausgaben abziehen. Bis zu einer Grenze von 200 Euro erkennen die Finanzämter die Spenden sogar ohne formelle Spendenbescheinigung an (vereinfachter Spendennachweis). Nähere Informationen zu diesem Thema lesen Sie hier.
Der reguläre Mitgliedsbeitrag im gemeinnützigen Förderverein, der üblicherweise nur wenige Euro pro Monat beträgt, lässt sich ebenfalls von der Einkommensteuer absetzen.
Spenden an die Schulleitung
Gibt es an einer Schule ausnahmsweise gar keinen Förderverein, kann die Spenden stattdessen direkt an die Schule erfolgen. In diesem Fall ist die Schulleitung befugt, die Spende entgegen zu nehmen und eine entsprechende Spendenbescheinigung auszustellen.
ABER: Die Schulleitung ist im Regelfall gezwungen, die Spende bei der übergeordneten Schulbehörde genehmigen zu lassen. Das hat zwei Gründe: Zum einen drohen bei manchen Sachspenden unliebsame Folgekosten für Unterhalt und Wartung, die die Behörde nicht übernehmen möchte. Zum anderen will die Behörde überprüfen, ob die fragliche Spende tatsächlich ohne Gegenleistung erfolgt ist (sollte das nämlich nicht der Fall sein, drohen der Schule sogar rechtliche Konsequenzen). Dieses Prüfverfahren mag notwendig sein, behindert aber offenkundig den schnellen Spendenfluss.
Digitale Spendenportale
Aktive Fördervereine nutzen im Jahresverlauf zahlreiche weitere Gelegenheiten zur Spendensammlung – vom Verkaufserlös des Weihnachtsbasars bis zum Spendenlauf. Zunehmend beliebt sind auch digitale Akquise-Varianten für die Vereinshomepage, zum Beispiel:
- Die Plattform betterplace.org ermöglicht es vielen verschiedenen Organisationen (und eben auch Schulen) ein individuelles Spendenprojekt anzulegen und liefert dafür eine praktische technische Lösung. Betterplace ist selbst gemeinnützig, arbeitet nicht profitorientiert, veranschlagt aber 2,5 Prozent der eingehenden Spenden für den eigenen Aufwand.
- Die Seite Bildungsspender.de wendet sich gezielt an Bildungseinrichtungen. Hier kann man entweder direkt spenden oder bei einem der zahlreichen Partnershops einkaufen. Dafür erhält die „gemeinnützige Unternehmergesellschaft“ Bildungsspender.de eine Provision von den angeschlossenen Shops, den der Anbieter zu 90 Prozent als Spende weitergibt – und den Rest einbehält.
- Nach demselben Prinzip funktioniert Schulengel.de. Die Seite ist optisch mehr auf Schulen ausgerichtet, arbeitet selbst aber nicht gemeinnützig und gibt „nur“ 70 Prozent der Provisionen als Spende weiter.
- Das Angebot Amazon Smile wurde vom Amazon-Konzern betrieben, wurde 2023 aber eingestellt. Wenn man im Rahmen dieses Programms einkaufte, führte Amazon 0,5 Prozent der Kaufsumme an die dort angemeldeten Spenden- und Hilfsorganisationen ab.

Wer ohnehin gerne bei Amazon shoppen geht, kann mit „Smile“ in bescheidenem Rahmen – und ohne finanziellen Zusatzaufwand – Gutes tun. Mehr unmittelbaren Effekt haben Spenden über die Plattformen Betterplace, Bildungsspender und Schulengel, zu denen es im Übrigen weitere, ebenfalls seriöse Alternativen gibt.