Gemeinnützige Stiftungen spielen eine wichtige Rolle im deutschen Spendenwesen. Einerseits nehmen Stiftungen gerne Spenden entgegen, andererseits fördern sie mit ihren Erlösen einen in ihrer Satzung festgelegten Zweck.
Stiftungen verwalten oft größere Vermögen, die manchmal von großzügigen Einzelspendern oder aus Erbschaften bereitgestellt wurden. Dabei wirtschaften die Organisationen in der Regel so, dass der Stiftungsstock (also das Vermögen) selbst nicht angetastet wird: Alle Ausgaben werden aus den Gewinnen bestritten, die das Vermögen abwirft. Nicht alle Stiftungen sind gemeinnützig, aber die meisten.
Eine besondere Organisationsform ist die stets aufs Gemeinwohl ausgerichtete Bürgerstiftung: In ihr engagieren sich – innerhalb einer bestimmten Region oder eines Ortes – „Bürger für Bürger“. Die Bürgerstiftung ist so angelegt, dass sie von zahlreichen Stifern getragen wird und dass sich der Stiftungsstock unkompliziert durch kleinere Zustiftungen erhöhen lässt.
Steuerliche Auswirkungen
Alle als gemeinnützig anerkannten Stiftungen genießen weitgehende Steuerbefreiungen – und auch Zuwendungen zu einer Stiftung sind steuerbegünstigt. Auf Antrag kann eine Person bis zu eine Million Euro steuerlich absetzen, die sie in den Vermögensstock einer Stiftung einbringt (Stand 2015). Allerdings sind bei Einrichtung und Betrieb einer Stiftung die komplexen Vorschriften des Stiftungsrechts zu beachten.